Bebauungsplan Nr. 16 "Baltik Park" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 16 umfasst den westlichen Teil des Zentrums von Kü̈hlungsborn - West. Die Hermannstraße und der östliche Teil der Poststraße sind der Einkaufs- und Flanierbereich des Zentrums. Die zwei- und dreigeschossigen Gebäude in diesem Bereich wurden in den vergangenen Jahren saniert oder neu errichtet und weisen im Erdgeschoss Ladengeschäfte oder gastronomische Einrichtungen auf. In den oberen Geschossen befinden sich Wohnungen und Ferienwohnungen. An der Poststraße dominieren Wohnnutzungen, z.T. sind Arztpraxen oder Dienstleistungseinrichtungen vorhanden. Der Baltic-Park wurde als Naherholungszone und "Kurpark" zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit einem klassischen, geometrischen Wegenetz angelegt. Er reichte im Westen bis zum 1906 erbauten Kurhaus Arendsee. Sü̈dlich davon befanden sich an der Poststraße zwei Tennisplätze. Heute weist die Parkanlage einen vernachlässigten Zustand auf. Durch das "Einfü̈gen" der Villa Baltic und später de Schwimmhalle und dem Heizhaus wurde die ursprü̈ngliche Anlage weitgehend ü̈berformt, neue Wege wurden angelegt. Der Baumbestand ist dezimiert und z.T. verwildert. Mit dem Bebauungsplan Nr. 16 sollen die Voraussetzungen für die Beseitigung von städtebaulichen Missständen, die Schaffung von touristischer Infrastruktur sowie für̈ die Steuerung der baulichen Nutzung im Bereich Baltic Park geschaffen werden. Ein weiteres Anliegen des Bebauungsplanes besteht in der Neuordnung der Verkehrsund v.a. der Parkplatzsituation im Plangebiet sowie in der Wiederherstellung de Parkanlage als Kur- und Naherholungszone.

Flächennutzungsplan der Gemeinde Insel Poel

Die im großräumigen Naturschutzgebiet "Wismar-Bucht" liegende Gemeinde Insel Poel ist ein bedeutendes Fremdenverkehrsgebiet. Auf der ca. 36 km2 großen Insel wurden im Jahre 2002 bei einer Zahl von ca. 2.850 Einwohnern 530.000 Übernachtungen und ca. 60000 Tagesgäste registriert. Die Insel liegt aber auch auf einer Hauptroute der Zugvögel, so dass regelmäßig im Frühjahr und Herbst eine große Anzahl geschützter Vogelarten auf der Insel Rast machen und Äsungsgebiete beanspruchen. Die der Insel vorgelagerte Sandbank "Langenwerder" ist darüber hinaus ein ganzjährig gesperrtes Vogelschutzgebiet. Anhand dieser kurzen Darstellung kann bereits die komplexe Aufgabenstellung bei der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes ersehen werden. Die sehr unterschiedlichen Anforderungen der Einwohner, des Tourismusgewerbes sowie der Belange des Natur- und Artenschutzes an die Flächennutzung im Gemeindegebiet wurden im Rahmen der Bauleitplanung analysiert und im Einvernehmen mit allen Beteiligten berücksichtigt.

Flächennutzungsplan der Stadt Ostseebad Kü̈hlungsborn sowie 1. - 5. Änderung

Die durch den Zusammenschluss der Gemeinden Brunshaupten-Fulgen und Arendsee gebildete Stadt Kü̈hlungsborn kann auf eine lange Tradition als Ostseebad zurückblicken. Bereits Mitte des 19. Jhds. begann der Erholungs- und Badebetrieb. In der DDR war Kühlungsborn mit rund 160.000 Besuchern im Jahr das größte Ostseebad. Seit der Wiedervereinigung erlebt die Stadt eine ständige Zunahme an Besuchern und Übernachtungszahlen. So wurden im Jahr 2006 rund 2 Mio. Übernachtungen gezählt. Der Reiz des mondänen Ostseebades liegt v.a. in der Bäderarchitektur und der kilometerlangen Strandpromenade begrü̈ndet. Gleichzeitig wurde Kühlungsborn als Wohnstandort immer attraktiver. Aus Sicht der Stadtplanung besteht daher die Aufgabe darin, die Anforderungen eines attraktiven Tourismus-Zentrums mit denen eines wachsenden Wohnstandortes zu verbinden. Dabei soll verhindert werden, dass die historischen Stadtstrukturen durch unangepasste Entwicklungen ü̈berformt werden.

Bebauungsplan Nr. 11.W.159 der Hansestadt Rostock "Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof"

Mit dem Bebauungsplan Nr. 11.W.159 verfolgt die Hansestadt Rostock das Ziel, eine innerstädtische Brachfläche einer neuen, zeitgemäßen und der Umgebung an gepassten Nutzung zuzuführen. Der nördliche, stadtzentrumsnahe Kopf des Plangebiets soll als sü̈dlicher Auftakt zur Altstadt herausgebildet werden und eine städtebauliche Verbindung zwischen der Steintorvorstadt und der Bleicherstraße schaffen. Von besonderer Bedeutung sind die guten Verbindungen in den Landschaftsraum und das Stadtzentrum und die Einbindung der öffentlich en und privaten Freiflächen in ein Gesamtkonzept. Der Bebauungsplan bereitet die Nutzung der ehemaligen Bahnflächen als Gewerbe- und Wohnbauflächenin einer hohen städtebaulichen Qualität vor. Dabei soll im nördlichen Teil eine Nutzungsmischung aus Bü̈ros, Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen sowie Wohnungen entstehen, während der sü̈dliche Teil dem Wohnen vorbehalten werden soll. Für die Verkehrs- und Parkplatzproblematik in der sü̈dlichen Altstadt sollen im Plangebiet Entlastungspotenziale geschaffen werden. Gleichzeitig soll die Chance des Wegfalls der ehemals trennenden Wirkung der Bahngleise genutzt werden, um Ost-West- und Nord-Sü̈d-Achsen fü̈r Radfahrer und Fußgänger zu schaffen und die Innenstadt mit den Grü̈nzonen an der Warnow zu vernetzen.

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27/92 der Hansestadt Wismar "Wohngebiet Dammhusen Süd"

In dem seit 1994 rechtskräftigen Bebauungsplan für das große Wohngebiet im Süden Wismars waren einige Flächen bisher nicht bebaut. Der nördliche Teil war ursprünglich vorwiegend für eine Erschließung und Bebauung mit dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern sowie u.a. für ein Hotel vorgesehen. Aufgrund der Entwicklung des Wohnungsmarktes besteht seit einiger Zeit dafür kein Bedarf mehr. Die Nachfrage nach Grundstücken für eine Einfamilienhausbebauung besteht jedoch nach wie vor. Daher ist eine Reduzierung der Geschossigkeit, eine Anpassung der Erschließung und damit eine Vorbereitung für eine Bebauung als Einfamilienhausgebiet geplant. Im Zentrum des Wohngebietes war ein Einkaufszentrum geplant. Auch dieses lässt sich heute in der ursprünglich angedachten Größenordnung nicht mehr realisieren. Daher soll in Anpassung an die umgebende Reihenhausbebauung eine maximal zweigeschossige Bebauung von Einfamilienhäusern als Reihen- oder Doppelhäuser ermöglicht werden. Insgesamt können ca. 160 Wohneinheiten entstehen. Nördlich davon sollen zwischen Begonienweg und Dammhusener Chaussee innerhalb eines Mischgebietes Möglichkeiten zur Ansiedlung von Läden und Dienstleistungseinrichtungen mit max. 700 m2 Verkaufsfläche geschaffen werden.

Altstadtsanierung Goldberg Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes.

Im Jahr 2004 wurde unser Büro mit der Fortschreibung des Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet der Stadt Goldberg beauftragt. Das förmlich festgesetzte Gebiet ist ca. 15 ha groß und besitzt 234 Gebäude, von denen 65 unter Denkmalschutz stehen. Ziel der Fortschreibung des Rahmenplanes war es, gegenwärtige und künftige Anforderungen so in die historische Gestalt der Stadt einzupassen, dass ein zukunftsfähiger, sozialer und wirtschaftlicher Organismus entsteht. Da ein solcher Organismus ständige Veränderungs- und Entwicklungsprozesse erfährt, war es von großer Bedeutung, die Datengrundlage in fortschreibungsfähiger Form zu erstellen. Der Stadt wurde daher über den Rahmenplan hinaus eine umfangreiche, EDV-gestützte Datenbank zur Verfügung gestellt.

Bebauungsplan Nr. 8 "Freizeitpark Goldberg" der Stadt Goldberg

Auf einer ca. 45 ha großen Konversionsfläche am Westufer des Goldberger Sees soll ein Freizeitpark mit Hotelresort entstehen. Das Konzept des Freizeitparks orientiert sich dabei an amerikanischen Vorbildern und beinhaltet nur einen untergeordneten Bereich für klassische Fahrgeschäfte. Den inhaltlichen Schwerpunkt bilden themenbezogene Vorführungen und Shows, die mehrheitlich in Gebäuden präsentiert werden sowie ein Hotelbereich, der im Endausbau rd. 2500 Betten umfassen soll. Der Investor plant mittelfristig mit rd. 1 Mio. Besucher pro Jahr. Das Plangebiet wird von einer Vielzahl baulicher Anlagen geprägt. Ehemalige Unterkunftsgebäude, Fahrzeug- und Raketenhallen sowie Versorgungseinrichtungen bilden dabei den Schwerpunkt. Durch die langjährige Auflassung des Kasernenbereiches haben sich zahlreiche Biotoptypen entwickelt. Diese werden durch den wertvollen Waldbestand am Seeufer ergänzt. Für das Vorhaben wird ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, das voraussichtlich im Juni 2007 beendet wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Projekt in einem schwierigen raumordnerischen Umfeld realisiert werden soll. Goldberg liegt in einem besonders strukturschwachen Raum, die historische Innenstadt hat mit hohen Leerständen und zahlreichen sanierungsbedürftigen Gebäuden zu kämpfen. In diesem vielschichtigen Planungsumfeld soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Vorhabens schaffen.

Stadtumbau Ost - Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)

Im Rahmen des Bundeswettbewerbes "Stadtumbau Ost" hat die Stadt Goldberg im Jahr 2002 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept erarbeitet. Aufgrund der zwischenzeitlich stattgefundenen Entwicklung bedurfte das ISEK einer inhaltlichen Fortschreibung und Neuausrichtung. Hohe Leerstandsquoten, starke Einwohnerverluste, Plattenbausiedlungen als Innenstadtkonkurrenten und NVA-Altlasten erfordern einen integrierten Handlungsansatz für die Gesamtstadt. Besonderer Wert wurde bei der Erarbeitung der ISEK-Fortschreibung auf konkrete Handlungsempfehlungen, Maßnahmen und Projekte gelegt. Zum einen wird so sichergestellt, dass durch das begleitende Monitoring der Umsetzungserfolg jederzeit erkennbar ist, zum anderen kann der ISEK-Gedanke anhand konkreter Maßnahmen leichter in der Bevölkerung verankert werden.

Bebauungsplan Nr. 18 "Windpark am Krähenberg" der Gemeinde Gägelow

Innerhalb eines Eignungsraumes für die Windenergienutzung wurden in der jüngeren Vergangenheit acht Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamthöhe von 100 m nach den Bestimmungen des § 35 BauGB errichtet. Die Gemeinde plant nun, den bestehenden Windpark um insgesamt sieben Anlagen zu ergänzen. Dazu erstellt sie den B-Plan Nr. 18, der neben dem Ergänzungsbereich auch die Flächen des bestehenden Windparks umfasst. Die Gemeinde plant, die baulichen Nutzung innerhalb des Eignungsraumes abschließend zu regeln. Dazu werden u.a. Festsetzungen hinsichtlich der zulässigen Anzahl, der maximalen Höhenentwicklung und Rotorgröße sowie hinsichtlich der Art der notwendigen Befeuerung in den B-Plan aufgenommen. Der Bebauungsplan umfasst rd. 155 ha und lässt unter Berücksichtigung von vielfältiger Abstandsflächen die Errichtung von insgesamt 15 WEA zu.