Überarbeitung der Landschaftsplanung zum Flächennutzungsplan Poel
Im Rahmen der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes für die gesamte Gemeinde Insel Poel wurde der vorliegende Landschaftsplan aktualisiert. Dem Natur- und Artenschutz kam bei der durchgeführten Bauleitplanung eine große Bedeutung zu. Das Gebiet der Insel Poel wird von FFH- sowie von europäischen Vogelschutzgebieten berührt. So wurden Äsungsflächen und geschützte Biotope kartiert und in den Landschafts- und Flächennutzungsplan aufgenommen. Darüber hinaus waren Nutzungskonflikte zu analysieren und durch entsprechende Flächenausweisungen zu minimieren.
Ermittlung und Berücksichtigung von Lärmimmissionen im Bebauungsplan
Im Bebauungsplan 10.1. der Gemeinde Kritzmow waren für ein innerörtliches Misch- und Wohngebiet die Emissionen der Kreisstraße 12, des Westzubringers Rostock der A 20, der Eisenbahnstrecke Wismar-Rostock sowie einer ansässigen Schmiede zu berücksichtigen. Die Ergebnisse des vom TÜV-Nord erarbeiteten Gutachtens wurden als Immissionsschutzmaßnahmen in den B-Plan aufgenommen.
Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 17 "Ferienhausgebiet am Luckower See" der Stadt Sternberg
Mit dem Bebauungsplan Nr. 17 überplant die Stadt Sternberg das rd. 1,3 ha große Areal eines ehemaligen Ferienobjektes, das sich unmittelbar am Luckower See befindet. Die auf dem Gelände stehenden Ferienbungalows sind in einem ruinösen Zustand. Ziel der Bauleitplanung ist der Abriss der Altanlagen und die Errichtung einer attraktiven Ferienhausanlage mit 12 modernen Ferienhäusern.
Das Plangebiet zeichnet sich u.a. durch einen wertvollen Gehölzbestand aus, der die Bauflächen vom Seeufer trennt. Im Rahmen des Umweltberichtes wurde das gesamte Gebiet kartiert und sämtliche vorkommende Biotoptypen erfasst.
In enger inhaltlicher Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises und dem Landschaftspflegeverband Sternberger Endmoränengebiet e.V. werden die notwendigen Kompensationsmaßnahmen auf einem Flurstück innerhalb des LSG "Mittleres Warnowtal" durchgeführt. Auf einer größeren Fläche sollen die Bestände des ruderalisierten Mager- und Trockenrasens durch Entfernen der ausgedehnten Bestände des Besenginsters sowie der jungwüchsigen Kiefern und Birken aufgewertet werden.
Ziel ist die Entwicklung eines Landschaftsausschnittes (Halboffenlandschaft) als Lebensraum für die durch Nutzungsauflassung verschwundenen Tier- und Pflanzenarten und Vegetationsformationen der Heiden und Magerrasen. Der Ausschnitt weist eine Vielzahl ehemals weit verbreiteter Strukturen und Lebensräume auf. Ein Großteil der Fläche wird durch nährstoffarme Sande bestimmt.
Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 16 "Ortslage Weitendorf"
Mit dem Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Gägelow wurde die gesamte Ortslage Weitendorf überplant. Das Ziel der Planung bestand in der Neuordnung der städtebaulichen Entwicklung. Dabei wurde auf die Ausweisung von Erweiterungsflächen fast vollständig verzichtet. Aufgrund der gewachsenen Ortsstruktur konnten große Baulandflächen durch die Aktivierung der innerörtlichen Potentiale erschlossen werden. Dafür war es zwingend erforderlich, den gesamten naturräumlichen Bestand der Ortslage zu erfassen und zu bewerten. Im Rahmen der Bestandsaufnahme zum Grünordnungsplan und der anschließenden Erarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz wurden mehrere Hybrid-Pappelpflanzungen durch standortgerechte Arten ersetzt, Ortsrandbepflanzungen mit mehrreihigen Feldhecken vorgenommen sowie Nahrungsgebiete für Weißstörche gesichert.
Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Neukloster für die "Wochenendhaussiedlung am Neukloster See" und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich des Umweltberichtes sowie der Koordinierung des Waldumwandlungsverfahrens, der FFH-Prüfung und der Ausnahmen bezügl. Waldabstand, Gewässerschutzstreifen und Landschaftsschutzgebiet
Die Wochenendhaussiedlung am Neukloster See besteht seit mehreren Jahrzehnten. Mit dem Erwerb der Grundstücke durch die Eigentümer der Wochenendhäuser wurde das Waldumwandlungs- und Bebauungsplanverfahren notwendig. Das Ziel der Bebauungsplanung besteht in der Ausweisung eines Sondergebietes Erholung - Wochenendhausgebiet - gemäß § 10 BauNVO. Damit soll dauerhaft Planungssicherheit für die Anlieger hinsichtlich des Bestandes an Wochenendhäusern und Außenanlagen und für künftige Investitionen geschaffen werden. Eine unkontrollierte Bebauung in dem sensiblen Uferbereich des Neukloster Sees soll gleichzeitig vermieden werden. Neben dem Waldumwandlungsverfahren sind im Umweltbericht umfangreiche Belange des Naturschutzes abzuklären. Der Geltungsbereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Seengebiet Warin-Neukloster" und liegt innerhalb des 100 m - Gewässerschutzstreifens. Außerdem grenzt ein FFH-Gebiet an den Planungsraum an.
Flora-Fauna-Habitat-Gebiete / EU-Vogelschutzgebiete
Flora-Fauna-Habitat-Gebiete / EU-Vogelschutzgebiete
Untersuchung zur Verträglichkeit des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Insel Poel mit den Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) und dem EU-Vogelschutzgebiet "Küstenlandschaft Wismarbucht" .
An der deutschen Ostseeküste zählt die Wismarbucht zu den Gewässern mit der höchsten Wasservogeldichte und den größten Vogelbeständen während der Zugzeiten und im Winter. Langjährige internationale Mittwinterzählungen wie auch Zählungen außerhalb dieser Zeiten haben gezeigt, dass sich in der Wismarbucht jährlich zwischen 60.000 und 200.000 Enten, Säger, Gänse, Schwäne und Blessrallen aufhalten. Aber auch als Brutgebiet seltener Küstenvögel wie Möwen, Seeschwalben oder Limikolen ist die Wismarbucht von überregionaler Bedeutung.
Die FFH-Gebiete bilden zusammen mit den nach der Vogelschutzrichtlinie (Rat der EG 1979) für bestimmte Vogelarten auszuweisenden Vogelschutzgebiete das europäische Schutzgebietssystem "Natura 2000".
Die aus den andauernden Bestandsnutzungen und den beabsichtigten Planungen auf der F-Planebene ableitbaren Konflikte wurden in enger Kooperation mit dem Büro der Landschaftsarchitekten Adolphi und Rose analysiert. Konflikte für die zu schützenden Lebensraumtypen wurden eingeschätzt und hinsichtlich der zukünftigen Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen der FFH- und Vogelschutzgebiete bewertet.
Die Vereinbarkeit der Nutzungen und Planungen mit diesen Schutzzielen war wesentliche Voraussetzung für die seit dem Jahr 2004 vorliegende Genehmigung des Flächennutzungsplanes.